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Die wichtigsten Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag beantwortet Karl-Wilhelm Steinmann, Präsident der Handwerkskammer Hannover.Wie viel, warum, wofür?

Hannover.- (ve) Die Vollversammlung der der Handwerkskammer Hannover hat im Herbst 2015 einer Erhöhung des Beitrags zugestimmt, um den Haushalt mittelfristig zu sichern und die Finanzmittel für zahlreiche Maßnahmen bereit zu stellen. Die Beitragsanpassung ist zunächst für die kommenden drei Jahre angesetzt.

Karl-Wilhelm Steinmann, ehemaliger Präsident der Handwerkskammer Hannover, im Interview.

Warum müssen Handwerksbetriebe den Kammerbeitrag zahlen?

Steinmann: Die Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer ergibt sich durch die Handwerksordnung, einem Bundesgesetz. Die genauen Modalitäten der Beitragszahlung legt jede Handwerkskammer selbständig in einer Beitragsordnung fest.

Wer bestimmt die Beitragshöhe?

Dies beschließt die Vollversammlung der Handwerkskammer mit dem Haushaltsplan. Dabei wird zwischen dem fixen Grundbeitrag und dem Zusatzbeitrag unterschieden.

Der Mitgliedsbeitrag wurde 2016 erhöht. Wofür werden die Finanzmittel verwendet?

Die Handwerkskammer Hannover will mit der Beitragsanpassung den Haushalt sichern und unter anderem die Finanzmittel für Maßnahmen zur Verstärkung der Angebote bei der Fachkräfte- und Nachwuchssicherung, der energetischen Modernisierung und technischen Ausstattung des Förderungs- und Bildungszentrums, der  Verstärkung der Interessenvertretung des Handwerks gegenüber Politik und der Optimierung einer transparenten Haushaltsführung bereit stellen.

Warum müssen auch Betriebe den Kammerbeitrag zahlen, die noch nie bewusst Leistungen in Anspruch genommen haben?

Alle Handwerksbetriebe profitieren von der Arbeit der Handwerkskammer, auch wenn es ihnen nicht bewusst ist. Es sind vor allem drei Bereiche, in denen wir tätig sind und für die wir die Beitragsgelder, die übrigens weniger als 30 Prozent der Einnahmen der Handwerkskammer Hannover ausmachen, verwenden. Wir bündeln die Interessen aller Handwerker und vertreten ihre Anliegen kompetent und engagiert gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus beraten wir unsere Mitgliedsbetriebe fachkundig in allen Fragen der Betriebsführung und bieten in unseren fünf Bildungseinrichtungen eine Fülle von Fort- und Weiterbildungsangeboten an.

Was ist zu tun, wenn die Beitragsbemessungsgrundlage nicht mit dem Gewerbesteuer- oder dem Einkommenssteuerbescheid übereinstimmt?

Die aktuellen Steuerbescheide sollten uns umgehend zugesendet werden, damit ein korrigierter Beitragsbescheid erstellt werden kann.

Wann beginnt und endet die Beitragspflicht?

Die Beitragspflicht beginnt mit der Eintragung in der Handwerksrolle und endet mit der Löschung bei der Handwerkskammer. Für Existenzneugründer gibt es in den ersten vier Jahren reduzierte Beitragssätze.

Weitere Fragen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beitragsabteilung der Handwerkskammer Hannover beantworten sie gerne.

Torsten Brettin

Sachbearbeiter

Tel. +49 511 34859 478

Fax +49 511 34859 432

brettin--at--hwk-hannover.de

Claudia Int Veld

Sachbearbeiterin

Tel. +49 511 34859 448

Fax +49 511 34859 432

intveld--at--hwk-hannover.de

Heike Oldekop

Sachbearbeiterin

Tel. +49 511 34859 449

Fax +49 511 34859 432

oldekop--at--hwk-hannover.de