Für Prüferinnen und PrüferPrüfen leicht gemacht
Ohne engagierte Prüferinnen und Prüfer funktionieren die Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk nicht – sie finden gar nicht erst statt.
Da handwerkliche Selbstverwaltung also auf Prüferinnen und Prüfer angewiesen ist, unterstützen wir Sie, damit Sie als Prüferin und Prüfer gute Arbeit abliefern können. Wir stehen bei Rechts- oder Ablauffragen oder auch für Anregungen gern zur Verfügung.
- Sie möchten Prüferin oder Prüfer werden, eventuell auch im Meisterprüfungsausschuss? Kommen Sie auf uns zu, wir klären alles Weitere gern im persönlichen Gespräch.
- Sie brauchen Unterstützung bei der konkreten Prüfungsorganisation und den Prüfungsabläufen? Dann klicken Sie einfach auf diesen Link: www.pruefen-im-handwerk.de. Hier finden Sie Formularvorschläge, Handlungstipps und Verhaltensempfehlungen, die wir für Sie entwickelt haben.
Das Prüfermagazin im Handwerk wird von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH) herausgegeben und behandelt aktuelle, sowie dauerhaft bestehende Themen der Prüfungsarbeit, sowie die Darstellung von Prüferprofilen.
Hier finden Sie neben dem Archiv vergangener Ausgaben auch immer das neuste Exemplar des Prüfermagazins im PDF-Format.
Hinweis: Als Prüfende erhalten Sie von uns entsprechende Zugangsdaten, um sich in das Portal einloggen zu können. Anschließend können Sie alle Ausgaben des Prüfermagazins lesen.
Kontakt
Gewerblich-technische Prüfungen
Sachbearbeiterin in der Beruflichen Bildung
Tel. +49 511 34859 441
Fax +49 511 34859 432
Kaufmännische Abschlussprüfungen
Sachbearbeiterin
Tel. +49 511 34859 460
Fax +49 511 34859 432
Prüfungszeiträume
Die Handwerkskammer Hannover hat die maßgebenden Zeiträume zur Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen festgelegt.
Sommerprüfung:
- zwischen Mai bis einschließlich August
- anmeldeberechtigt: Auszubildende mit Ausbildungszeitende bis zum 31. Oktober eines Jahres
Winterprüfung:
- zwischen November bis einschließlich Februar
- anmeldeberechtigt: Auszubildende mit Ausbildungszeitende bis zum 30. April eines Jahres
Die einzelnen Prüfungstage werden durch die zuständige Körperschaft (Handwerkskammer bzw. ermächtigte Innung) festgesetzt.
Einreichung des Antrags auf Prüfungszulassung:
- für die Sommerprüfung: bis zum 30. April eines Jahres
- für die Winterprüfung: bis zum 31. Oktober eines Jahres
- abweichende Zulassungsfristen sind, soweit organisatorische Bedingungen dies erfordern und zulassen, möglich
Kontakt
Sachbearbeiterin
Tel. +49 511 34859 460
Fax +49 511 34859 432
Fortbildungen für Prüferinnen und Prüfer
Als Prüferin oder Prüfer können Sie sich mit den Expertenschulungen der Handwerkskammer in Rechtsfgrundlagen zur Prüfung und anderen Themen qualifizieren.
Grundsätzlich finden die verschiedenen Seminare im Frühjahr und im Herbst jedes Jahres statt. Selbstverständlich können Sie auch gewerksspezifische, individuell abgestimmte Seminare oder Inhouseschulungen rund um das Thema Prüfung bei uns buchen.
Termine 2024
- 06. und 07. März 2024 und
- 06. und 07. November 2024
Termine 2025
- 19. und 20. März 2025 und
- 05. und 06. November 2025
Kontakt
Assistentin für den Geschäftsführer Bildung und Recht
Tel. +49 511 34859 527
Fax +49 511 34859 432
Weitere Informationen zu den Fortbildungen für Prüferinnen und Prüfer finden Sie hier.
Weitere Prüferseminare finden Sie auf den Seiten der Akademie des Ehrenamtes Handwerk Nord.
Gesetze und Vorschriften
In der Ausbildungsordnung sind für den jeweiligen Ausbildungsberuf die konkreten inhaltlichen Prüfungsanforderungen für den jeweiligen Ausbildungsberuf festgelegt.
Ergänzend zu den Ausbildungsordnungen regeln Prüfungsordnungen den formellen Ablauf des Prüfungsverfahrens. Für Gesellenprüfungen gilt die Gesellenprüfungsordnung, für Abschlussprüfungen gilt die Abschlussprüfungsordnung. Darin finden Sie z. B. Regeln über die Zulassung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Wiederholungsprüfung und die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung.
Kontakt
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Tel. +49 511 34859 426
Fax +49 511 34859 432
Downloads
Literatur für Prüferinnen und Prüfer
Zusätzlich zur persönlichen Beratung durch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Handwerkskammer haben Sie die Möglichkeit, folgende Quellen als Nachschlagewerke in (Rechts-)Fragen zu nutzen:
- "Rechtsgrundlagen der Gesellenprüfung" von Rainer Koßmann und Dr. Carl-Michael Vogt, herausgegeben von der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk
- Ergänzend und vertiefend können sich Prüferinnen und Prüfer mit dem etwa zweimal jährlich erscheinenden "Prüfermagazin" informieren. Es wird von der Handwerkskammer finanziert und über die Innung ausgegeben, die den Prüfungsausschuss betreut.
Kontakt
Sachbearbeiterin
Tel. +49 511 34859 460
Fax +49 511 34859 432
Prüfermagazin
Das Prüfermagazin im Handwerk wird von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH) herausgegeben und behandelt aktuelle, sowie dauerhaft bestehende Themen der Prüfungsarbeit, sowie die Darstellung von Prüferprofilen.
Hinweis: Als Prüfende erhalten Sie von uns entsprechende Zugangsdaten, um sich in das Portal einloggen zu können. Anschließend können Sie alle Ausgaben des Prüfermagazins lesen.
Hier finden Sie neben dem Archiv vergangener Ausgaben auch immer das neuste Exemplar des Prüfermagazins im PDF-Format.
FAQ zur Gesellenprüfung
Auch als Prüferinnen und Prüfer haben Sie sicherlich einige Fragen zur Gesellenprüfung im Handwerk und ihren Ablauf. Die wichtigsten Fragen haben wir nebenstehend in einem Dokument für Sie zusammengefasst.
Gerne stehen Ihnen natürlich auch unsere Beraterinnen und Berater zur Seite.
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