Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 19.12.2023)

Die Handwerkskammer Hannover ist bemüht ihre Website www.hwk-hannover.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie der Niedersächsischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hwk-hannover.de sowie ihre mobilen Anwendungen.

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Handwerkskammer Hannover setzt die Assistenzsoftware Eye-Able® ein. Diese Software ermöglicht Website-Besucherinnen und -Besuchern Inhalte frei nach den eigenen Bedürfnissen anzupassen, z. B. Kontrast, Farben, Schriftgrößen. Über ein Symbol am rechten Bildschirmrand können die Einstellungen individuell vorgenommen werden.
 Weitere Informationen zu Eye-Able®



Nicht-barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
  • In den Webauftritt eingebundene Grafiken
  • Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseite (Template-Elemente)

Begründung

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung in Planung.
  • Dokumente und Grafiken die von kammerexternen Organisationen bereitgestellt werden, sind u. U. nicht barrierefrei.
  • Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseite (Template-Elemente) sind noch nicht vollständig barrierefrei. Dies liegt daran, dass die Handwerkskammer Hannover an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller bundes- beziehungsweise landesweiten Handwerkskammern gebunden ist. Der gemeinsame IT-Dienstleister ist über die nicht-barrierefreien Inhalte informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit.
     

Weiteres:

Video in Gebärdensprache

Auf dieser Webseite steht ein Video in Deutscher Gebärdensprache (Erklärfilm mit und ohne Ton) bereit. Der Film erläutert die Aufgaben, mit denen sich die Handwerkskammer befasst. Dieses Video befindet sich in der oberen Navigation hinter dem Hände-Symbol.

Leichte Sprache

Ebenso steht eine Seite in „Leichter Sprache“ zur Verfügung, die sich in der Navigation hinter dem Buch-Symbol befindet. Erklärt wird u.a., was Handwerk ist und welche Aufgaben die Handwerkammer hat.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.12.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.12.2023 überprüft. 



Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen, dann freuen wir uns über Ihren Hinweis über das untenstehende Kontaktformular. 

Bitte geben Sie uns auch die Webseite an und beschreiben uns mit kurzen Worten die Barriere. Ihre Meldung wird an die zuständige Ansprechperson weitergeleitet. Sie werden, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, über den aktuellen Stand informiert. 

Barriere melden

Einwilligungserklärung Datenschutz

Unter www.hwk-hannover.de/datenschutz habe ich die Informationen der Handwerkskammer Hannover zur Kenntnis genommen und willige in die Verarbeitung meiner hier freiwillig angegebenen Daten zu dem hiesigen Anlass bzw. Zweck und allen damit zusammenhängen Vorgängen ein.

* Pflichtfeld

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Tel. 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
 Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de

Kontakt

Nina Lemmerz-Sickert

Abteilungsleiterin Kommunikation und Veranstaltungen Pressesprecherin / Stabsstelle Corporate Affairs

Tel. +49 511 34859 436

Fax +49 511 34859 432

lemmerz-sickert--at--hwk-hannover.de