Alle Informationen zum DurchlesenDas Handwerk in leichter Sprache

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite

von der Handwerkskammer Hannover.

Hier finden Sie Informationen über uns und über das Handwerk in Leichter Sprache.

 

In diesem Text stehen nur die Wörter für Männer.

Zum Beispiel: Handwerker oder Mitarbeiter.

Wir meinen damit auch Frauen und Menschen,

die sich nicht als Frau oder Mann fühlen.

Alle Menschen sind gleich wichtig.

Aber für Leichte Sprache sind auch kurze Sätze wichtig,

die man leicht lesen kann.

Darum schreiben wir nur die Wörter für Männer.

Das ist kürzer.



Was ist Handwerk?

Handwerker sind Menschen,

die viel mit den Händen arbeiten.

Zum Beispiel Bäcker, Maler oder Dachdecker.

Handwerker arbeiten oft

in kleinen oder großen Handwerks-Firmen.

Man sagt dazu auch: Handwerks-Betriebe.



Es gibt verschiedene Arbeits-Bereiche

und Berufe im Handwerk:

  • Bereich Bau
    Hier arbeiten Maurer oder Gerüstbauer.
  • Bereich Ausbau
    Hier arbeiten Maler oder Lackierer.
  • Bereich Handwerk
    für den gewerblichen Bedarf
    Hier arbeiten zum Beispiel Gebäude-Reiniger.
  • Bereich Kraftfahrzeug
    Hier arbeiten zum Beispiel Auto-Mechaniker
  • Bereich Lebensmittel
    Hier arbeiten Bäcker oder Fleischer.
  • Bereich Gesundheit
    Hier arbeiten zum Beispiel Augen-Optiker.
  • Bereich Handwerk für den privaten Nutzen
    Hier arbeiten zum Beispiel Friseure.




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Informationen über die Handwerkskammer Hannover

Was ist eine Handwerkskammer?

Alle Handwerker müssen Mitglied

in einer Handwerkskammer sein.

Dafür bezahlen die Handwerker

Geld an eine Handwerkskammer.

Das steht in dem Gesetz: Handwerks-Ordnung.

Die Handwerkskammer hilft allen Handwerkern

bei Problemen oder Fragen.

 

Die Handwerkskammer Hannover kümmert sich um

etwa 19 Tausend Handwerks-Betriebe im Kammerbezirk Hannover. Zum Kammerbezirk gehören die Stadt und die Region Hannover sowie die Landkreise Nienburg, Diepholz, Schaumburg und Hameln-Pyrmont.

Das sind die Aufgaben von der Handwerkskammer Hannover:

Wir helfen Handwerkern bei Fragen oder Problemen.
Wir planen die Ausbildung im Handwerk.
Das heißt: Wir machen die Regeln und Verträge für die Ausbildung.
Wir helfen Handwerkern, wenn sie etwas Neues lernen wollen.
Wir helfen Handwerkern, die einen eigenen Betrieb gründen wollen.
Wir reden viel mit den Handwerks-Betrieben und Politikern.
So wissen die Politiker, was die Handwerks-Betriebe brauchen.
Wir schreiben eine Liste mit allen Handwerks-Betrieben in unserem Kammerbezirk.
Diese Liste heißt: Handwerks-Rolle.
Foto der Handwerkskammer Hannover.

Handwerkskammer Hannover, Berliner Allee
Handwerkskammer Hannover/ Sabrina Rösler
Handwerkskammer Hannover in der Berliner Allee.
Foto der Handwerkskammer Hannover.

So erreichen Sie uns:
Adresse:
Handwerkskammer Hannover
Berliner Allee 17, 30175 Hannover

Telefonnummer: 0511 3 48 59 0
E-Mail-Adresse: info@hwk-hannover.de





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Wie wird man Handwerker?

Im Handwerk muss man eine Ausbildung machen.

Zum Beispiel eine Ausbildung zum Bäcker.

In der Ausbildung ist man ein Azubi.

Das ist kurz für: Auszubildender.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

In der Ausbildung lernen die Azubis

das Handwerk im Betrieb.

Und die Azubis sind an einem oder 2 Tagen

in der Woche in der Berufsschule.



Haben Sie Probleme beim Lernen?

Vielleicht haben Sie Probleme beim Lernen.

Oder vielleicht haben Sie eine Behinderung.

Dann ist die Ausbildung anders.

 

 Sie lernen dann weniger in der Schule.

 Sie lernen mehr in der Firma.

 Und Sie arbeiten mehr mit den Händen.

Diese Ausbildungen heißen Fach-Praktiker oder Fach-Werker.

Es gibt 8 Berufe bei der Handwerkskammer:

 

Fachpraktiker für Bürokommunikation

Fachpraktiker für Holzverarbeitung

Fachpraktiker für Kfz-Mechatroniker

Fachpraktiker für Metallbau

Fachpraktiker Maler und Lackierer

 

Fragen beantwortet Ihnen Ausbildungs-Beraterin

Stefanie Hanke, Tel. 0511 3 48 59 492.



Ausbildungs-Beratung

Vielleicht haben Azubis oder Betriebe

Fragen zur Ausbildung.

Dann kann Ihnen die Ausbildungs-Beratung

von der Handwerkskammer helfen.

Die Ausbildungs-Beratung hilft

  • bei Fragen zum Ausbildungs-Vertrag
  • bei Fragen zur Ausbildungs-Prüfung
  • bei Fragen zu Regeln und Gesetzen
    für die Ausbildung.


Der Ausbildungs-Vertrag:

Vor der Ausbildung unterschreiben die Azubis und

Handwerks-Betriebe einen Vertrag.

Der Vertrag heißt: Ausbildungs-Vertrag.

Im Vertrag steht:

  • Wie lange dauert die Ausbildung?
  • Wie viel Geld bekommen die Azubis?
  • Wie sind die Arbeitszeiten von den Azubis?
  • Wie viele Tage Urlaub haben die Azubis?

Die Handwerkskammer hat eine Liste mit allen Verträgen.



Die Ausbildungs-Prüfung:

Alle Azubis müssen in der Ausbildung

eine Prüfung machen.

Die Prüfung heißt: Gesellenprüfung.

Die Prüfung hat 2 Teile.

Man macht den ersten Teil nach 1,5 Jahren.

Den zweiten Teil macht man

am Ende von der Ausbildung.

In der Prüfung beantworten die Azubis

viele Fragen zu ihrem Handwerk.

Und die Azubis zeigen,

was sie in der Ausbildung gelernt haben.

Wenn die Azubis die Prüfungen bestehen,

sind sie richtige Handwerker.

Die Handwerks-Betriebe bezahlen die Prüfung.

Die Handwerkskammer macht die Regeln für die Prüfung.



Regeln und Gesetze für die Ausbildung:

Es gibt viele Regeln und Gesetze

für die Ausbildung im Handwerk.

Azubis und Firmen müssen sich daran halten.

Die Gesetze heißen: Handwerks-Ordnung und

Berufs-Bildungs-Gesetz.



So erreichen Sie die Ausbildungs-Beratung:

Sie können uns anrufen.

Das ist unsere Telefon-Nummer:

0511  3 48 59 - 422

Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:

 ausbildungsberatung@hwk-hannover.de



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Berufs-Abschluss aus dem Ausland

Vielleicht haben Sie im Ausland

einen Berufs-Abschluss im Handwerk gemacht.

Nun wollen Sie in Deutschland im Handwerk arbeiten.

Dann können wir für Sie prüfen:

  • Passt Ihre Ausbildung zu einem Beruf
    im Handwerk in Deutschland?
  • Gilt Ihr Berufs-Abschluss in Deutschland?
  • Ist Ihr Berufs-Abschluss anders 
    als ein Berufs-Abschluss in Deutschland?

Dabei halten wir uns an das Gesetz: BQFG.

In dem Gesetz steht:

Jeder mit einem Berufs-Abschluss

aus dem Ausland darf das prüfen lassen.

Wir kümmern uns um Sie, wenn Sie im Gebiet

von der Handwerkskammer Hannover wohnen oder arbeiten.



So prüfen wir Ihren Berufs-Abschluss:

1. Sie müssen uns Ihre Unterlagen schicken.

Wir brauchen diese Unterlagen von Ihnen:

  • Ihren Ausweis oder Reisepass
  • Einen Nachweis über Ihre Ausbildung und über Ihren Berufs-Abschluss.
    Zum Beispiel Ihr Zeugnis oder Diplom.
  • Eine Liste mit Ihren Arbeits-Erfahrungen.
    Zum Beispiel:
    Was haben Sie im Ausland gelernt?
    Wo und wie lange haben Sie gearbeitet?
  • Arbeits-Zeugnisse und Nachweise über Kurse,
    die Sie gemacht haben.


Wichtig:

Wir brauchen die Unterlagen als Kopien

von den echten Unterlagen.

Die Kopien müssen in Farbe sein.

Und die Unterlagen müssen auf Deutsch sein.

Lassen Sie Ihre Unterlagen

von einem Übersetzer in Deutsch übersetzen.

Das darf aber nicht jeder Übersetzer machen.

Ein Gericht muss vorher beim Übersetzer prüfen:

Arbeitet der Übersetzer gut und richtig?

Nur dann darf der Übersetzer Ihre Unterlagen

übersetzen.



2. Sie machen einen Termin mit uns.

Wir können zusammen über Ihre Unterlagen reden.

Silva Sahakian-Plettscher und Christian Wöller helfen Ihnen

gerne weiter.

Sie können uns die Unterlagen als E-Mail schicken.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:

 anerkennung@hwk-hannover.de

 

Sie können uns auch anrufen.

Das sind unsere Telefon-Nummern:

 0511 3 48 59 423 oder

 0511 3 48 59 418



3. Wir schicken Ihnen einen Brief.

Wir sagen Ihnen,

wenn wir Ihre Unterlagen geprüft haben.

Sie bekommen dann einen Brief von uns.

Der Brief heißt: Bescheid.

In dem Brief steht, was Sie in Ihrer Ausbildung im Ausland gelernt haben.

Sie können den Brief dann Handwerks-Betrieben zeigen.

So wissen die Betriebe genau,

welche Aufgaben Sie machen können.

So finden Sie vielleicht einfacher einen Job.



4. Sie müssen Geld bezahlen.

Es kostet Geld, wenn wir Ihre Unterlagen prüfen.

Und es kostet Geld,

wenn wir Ihnen den Bescheid schicken.

Beides zusammen kostet etwa 100 bis 600 Euro.

Sie müssen das Geld selber bezahlen.





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Gründung von einem Betrieb

Vielleicht arbeiten Sie im Handwerk.

Und Sie wollen einen eigenen Betrieb gründen.

Dabei müssen Sie auf viele Dinge achten.

Sie müssen Ihren Betrieb anmelden.

Sie müssen einen Plan für den Betrieb schreiben.

Der Plan heißt: Gründungs-Konzept.

In dem Plan muss stehen:

  • Was wollen Sie in Ihrem Betrieb bauen?
  • Wer soll in Ihrem Betrieb einkaufen?
  • Wie soll Ihr Betrieb arbeiten?
  • Wie wollen Sie Ihren Betrieb bezahlen?

Sie können auch Geld vom Staat

für Ihren Betrieb bekommen.

Das Geld heißt: Fördermittel.

Sie müssen einen Antrag für das Geld machen.



Vielleicht haben Sie Fragen dazu,

wie Sie einen Betrieb gründen können.

Dann kann Ihnen die Betriebs-Beratung

von der Handwerkskammer helfen.

Die Betriebs-Beratung hilft

  • bei Fragen zur Gründung von einem Betrieb
  • bei Fragen zum Gründungs-Konzept
  • bei Fragen zum Antrag für die Fördermittel.

Die Betriebs-Beratung ist kostenlos.



Sie brauchen einen Termin

für die Betriebs-Beratung.

Sie können uns anrufen.

Das ist unsere Telefon-Nummer:

 0511 3 48 59 - 442

Sie können eine E-Mail schreiben.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:

 betet@hwk-hannover.de



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Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.