Durch ihr Spezialwissen sind Sachverständige fachlich in der Lage, Streitigkeiten im Rahmen von Handwerksleistungen neutral und grundsätzlich für Dritte unverbindlich zu klären.
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Durch ihr Spezialwissen sind Sachverständige fachlich in der Lage, Streitigkeiten im Rahmen von Handwerksleistungen neutral und grundsätzlich für Dritte unverbindlich zu klären.

Sachverständige finden

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks verfügen über eine besondere Sachkunde und über weitreichende Berufserfahrung in ihrem Gewerk. Sie sind nicht bei der Handwerkskammer beschäftigt, sondern in der Regel selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Von Gerichten und Behörden, aber auch außergerichtlich von Unternehmerinnen, Unternehmern oder Privatpersonen können sie auf Wunsch kostenpflichtig zur Begutachtung von Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert nach den §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung hinzugezogen werden.

Durch ihr Spezialwissen sind sie fachlich in der Lage, Streitigkeiten im Rahmen von Handwerksleistungen neutral und grundsätzlich für Dritte unverbindlich zu klären. Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist § 91 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO).

Sie brauchen in einem Streit um Handwerkerleistungen sachkundige Hilfe?

Damit Sie schnell mit der oder dem richtigen Sachverständigen Kontakt aufnehmen können, haben wir für Sie zwei spezielle Suchfunktionen eingerichtet.



 

Sachverständige aus dem Bezirk der Handwerkskammer Hannover:

Geben Sie einfach das gesuchte Handwerk und die fiktive Postleitzahl "30000" ein. Dann wird Ihnen die gesamte Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dieses Gewerkes angezeigt. Durch Anklicken des Namens des Sachverständigen erhalten Sie die jeweiligen persönlichen Kontaktdaten.





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Bundesweite Datenbank der Sachverständigen des Handwerks:

Geben Sie nur das gesuchte Handwerk ein. Sie erhalten dann sämtliche öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige dieses Gewerkes aus dem gesamten Bundesgebiet. Anhand des Wohnortes bzw. der Postleitzahl können Sie dann die oder den für Sie geeigneten Sachverständigen aussuchen. Durch einfaches Anklicken auf den Begriff "Details" erhalten Sie die individuellen persönlichen Kontaktdaten.



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Antrag auf Bestellung und Vereidigung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Sie möchten sich genauer über das öffentliche Amt eines Sachverständigen des Handwerks informieren und Näheres über die Voraussetzungen einer öffentlichen Bestellung erfahren? Dann können Sie nähere Bestellungsvoraussetzungen den nachfolgenden Ausführungen und Downloads entnehmen. Details regelt die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Hannover.

Bei zulassungspflichtigen Handwerken ist primärer Anknüpfungspunkt für eine Bestellung von Sachverständigen das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle in der Person des Bewerbers (Meister- oder vergleichbare Prüfung im Sinne des § 7 der Handwerksordnung). Für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe ist erforderlich, dass die Bewerber neben ausreichender Lebens- und Berufserfahrung in dem zu bestellenden Sachgebiet auch über die erforderliche fachliche Befähigung verfügen.

Grundsätzlich ist in allen Fällen unter anderem der Nachweis einer Niederlassung oder eines Wohnsitzes im Kammerbezirk, besonderer Fachkunde, persönliche Eignung, die Fähigkeit Gutachten zu erstatten sowie uneingeschränkte Verfügbarkeit erforderlich.



 

Merkblatt für die erstmalige Sachverständigenbestellung zum öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen

Das Merkblatt können Sie sich mit einem Klick auf diesem Link herunterladen.



 

Antrag auf Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen

Den Antrag können Sie sich mit einem Klick auf diesem Link herunterladen.



 

Antrag auf Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen

Den Antrag können Sie sich mit einem Klick auf diesem Link herunterladen.

 

Antrag auf Wiederbestellung als öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r

Den Antrag können Sie sich mit einem Klick auf diesem Link herunterladen.


 

Anmeldung zur Beratung für eine öffentliche Tätigkeit als Sachverständige/r

Das Anmeldeformular können Sie sich mit einem Klick auf diesem Link herunterladen.

Haben Sie noch Fragen? Oder möchten Sie ihre Bewerbung starten? Dann vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen persönlichen Gesprächstermin. Ein Anmeldeformular steht Ihnen auf dieser Seite ebenfalls zum Download zur Verfügung.

 Ihre Ansprechpartnerin zum Sachverständigenwesen:

Katrin Meyer-Carlstädt

Ltd. Sachbearbeiterin

Tel. +49 511 34859 445

Fax +49 511 34859 432

meyer-carlstaedt--at--hwk-hannover.de