Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen EngagementsNiedersächsische Ehrenamtskarte
Hannover.- (see) Mit der Ehrenamtskarte würdigt das Land Niedersachsen herausragendes freiwilliges Engagement. Sie ist Ausdruck öffentlicher Anerkennung und Würdigung des Engagements und der Dank an die Aktiven, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen, zum Beispiel in Feuerwehr, Kindergarten und Schule, Seniorenheim, Umweltschutz, Politik, Sport und im Handwerk.
Wie erhalten Ehrenamtliche die Karte?
Die Engagierten beantragen die Karte bei der jeweiligen Kommune. Dafür steht ihnen ein Online-Formular unter www.freiwilligenserver.de/ehrenamtskarte zur Verfügung. In diesem Rahmen wird auch die Frage gestellt: „Wird für dieses Engagement eine Aufwandsentschädigung gewährt, die über Auslagen für diese Tätigkeit oder Erstattung von Kosten hinausgeht?“ Wird dies bejaht, prüft die ausstellende Kommune - nicht die Handwerkskammer -, ob der entsprechende finanzielle Rahmen eingehalten wird.
Die Reihenfolge ist dann wie folgt: Bei der Beantragung der Karte wird ein PDF generiert. Zu diesen Seiten gehört auch ein Formular, das bei der Handwerkskammer vorgelegt werden muss, worauf die ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt wird. Der unterschriebene Antrag ist dann an die Adresse auf dem PDF zu senden.
Was sind die Voraussetzungen?
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus. Dieser Zeitraum kann auch durch die Addition mehrerer Ehrenämter (z.B. Handwerk und Sportverein) erreicht werden.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Ansprechpartner:
Hier können Sie die Ehrenamtskarte beantragen.
Tipp
Wenn Sie für Ihr Ehrenamt im Handwerk eine Aufwandsentschädigung bekommen, erkundigen Sie sich im Zweifel vorher bei Ihrer Kommune, ob Sie trotzdem für die Ehrenamtskarte in Frage kommen.