FinanzierungFörderprogramme für 2026
Hannover.- (mk) Nicht jede Finanzierung im Handwerk muss allein getätigt werden. Im Jahr 2026 gibt es wieder verschiedene Förderprogramme, die Betriebe, Handwerkerinnen und Handwerker finanziell unterstützen.
Eine Übersicht der Förderungen aus dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereich finden Sie hier:
Förderungen im ökologischen Bereich
Was wird gefördert?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.
Förderungen sind möglich für die Modul-Bereiche:
- Querschnittstechnologien,
- Prozesswärme aus erneuerbaren Energien,
- MRS, Sensorik und Energiemanagement-Software,
- Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen,
- Transformationspläne und
- Elektrifizierung von kleinen Unternehmen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Unternehmen
Wie hoch ist die mögliche Förderhöhe (Zuschuss)?
Die Förderhöhe liegt zwischen 15-60% der förderfähigen Investitionskosten, je nach Maßnahme und Modul.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über das Förder-Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Laufzeit: laufend, bis zum 31.12.2028 möglich
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss fördert den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- und Wärmenetz in Unternehmen. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Unternehmen
Wie hoch ist die mögliche Förderhöhe (Zuschuss)?
Der Zuschuss beträgt zwischen 30-50% der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme und individueller Voraussetzung.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über das KfW-Antragsportal
Laufzeit: laufend, Ende offen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Einzelbaumaßnahmen können sein: Dämmung der Gebäudehülle sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Unternehmen
Wie hoch ist die mögliche Förderhöhe (Zuschuss)?
Die Förderhöhe beträgt zwischen 15-20% der förderfähigen Kosten, pro Maßnahme.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über das Förder-Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Laufzeit: laufend, Ende offen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt zum Thema Nachhaltigkeit und Umweltschutz:
Energieberater
Tel. +49 511 34859 485
Fax +49 511 34859 432
Förderungen im ökonomischen Bereich
Was wird gefördert?
Jungunternehmen erhalten mit der Förderung einen Zuschuss zu den Personalkosten.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Gründende (auch Übernehmende) und junge Betriebe in den ersten 3,5 Jahren
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über einen digitalen Antrag bei der NBank
Laufzeit: maximal 3,5 Jahre nach Ersteintragung des Unternehmens
Weitere Informationen: Es ist nur eine einmalige Nutzung des Förderprogramms möglich und nur bei einer unbefristeten Einstellung einer mitarbeitenden Person in Vollzeit (mind. 35h/Woche). Die Förderung gilt nicht für Auszubildende.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Liquiditätssicherung junger Unternehmen in den ersten sechs Monaten.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Arbeitslose mit einem Restanspruch von 150 Tagen Arbeitslosengeld I
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über einen Antrag bei der Agentur für Arbeit
Laufzeit: 6 Monate nach Gründung des Unternehmens in Vollzeit
Weitere Informationen: Für den Förderantrag ist ein Businessplan notwendig. Darin muss die Liquiditätslücke nachgewiesen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Was wird gefördert?
Diese Förderung ist ein Zuschuss zu Unternehmensberatungen kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
jedes Unternehmen
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Laufzeit: beliebig
Weitere Informationen: Die Förderung ist auf Beratungskosten in Höhe von maximal 3500€ begrenzt. Der Zuschuss wird in einer Höhe von 50% gewährt.
Was wird gefördert?
Die Förderung gewährt Gründern und Übernehmenden ein zinsgünstiges Darlehen bis 40 000€ ohne Eigenkapital.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Gründende und Übernehmende
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über einen digitalen Antrag bei der NBank
Laufzeit: bis zu fünf Jahre nach Gründung oder Übernahme
Weitere Informationen: Eine Beratung durch fachkundige Stellen ist notwendig. Auch die Handwerkskammer Hannover bietet Beratungen an. Als Ansprechpartner steht Ihnen hierfür Herr Frieden zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Die Förderung gewährt Gründern und Übernehmenden ein zinsgünstiges Darlehen bis 200 000€.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Gründende und Übernehmende
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Beantragung ist nur über Hausbanken möglich.
Laufzeit: bis zu fünf Jahre nach Gründung oder Übernahme
Was wird gefördert?
Gründende und Übernehmende erhalten mit der Förderung eine Eigenkapitalerhöhung durch ein zinsgünstiges Darlehen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Gründende und Übernehmende
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Beantragung der Förderung ist nur über Hausbanken und die Bürgschaftsbank Niedersachsen möglich.
Laufzeit: bis zu fünf Jahre nach Gründung oder Übernahme
Weitere Informationen: Die Förderung gilt nur für maximal 35% der Gesamtinvestitionen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden neue Hard- und Software, digitale Geschäftsmodelle sowie der Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
kleine und mittelständische Unternehmen, mindestens zwei Jahresabschlüsse müssen vorliegen
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über die Hausbank
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Es werden Prozessinnovationen durch den Einsatz von z.B. künstlicher Intelligenz in Startups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Startups sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über die NBank
Laufzeit: Das Projekt muss bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt zum Thema Gründung:
Betriebsberater
Tel. +49 511 34859 496
Fax +49 511 34859 432
Kontakt zum Thema Nachfolge:
Nachfolgemoderator
Tel. +49 511 34859 461
Fax +49 511 34859 432
Förderungen im sozialen Bereich
Was wird gefördert?
Wenn Sie Ihre Meisterprüfung kürzlich erfolgreich absolviert haben, können Sie sich dafür mit einem Zuschuss von 4000 € zu den Weiterbildungskosten belohnen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Jeder Meisterabsolvent und jede Meisterabsolventin einer Meisterschule, der oder die die Meisterprüfung erfolgreich nach der Handwerksordnung mit einem Meisterprüfungszeugnis, das zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt wurde, abgelegt hat.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
digital über die Seite der NBank
Laufzeit: Beantragung nach Abschluss der Meisterausbildung im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2026
Weitere Informationen: Die Förderung ist eine einmalige Prämie von 4000€ pro Person. Eine Rückzahlung der Prämie ist nicht erforderlich. Die Prämie wird nicht auf Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit- und in Teilzeitform (berufsbegleitend), die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, entsprechenden landes- oder bundesrechtlichen Regelungen oder als Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) abgeschlossen werden.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Die Förderung kann von Personen, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen, in Anspruch genommen werden. Dazu gehören z. B. Fortbildungen zu Erzieher/innen, Meister/innen, Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen, Techniker/innen, Fachkaufleuten, Fachwirt/innen, oder Betriebswirt/innen. Es handelt sich hierbei um eine personenbezogene Förderung mit Rechtsanspruch.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
digital über die Seite der NBank oder manuell über die NBank
Laufzeit: Bis auf weiteres gilt: Lehrveranstaltungen in Vollzeit finden wöchentlich an vier Werktagen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden statt und schließen innerhalb von 36 Monaten ab. Sie sind maximal für 24 Monate förderfähig.
Bei Lehrveranstaltungen in Teilzeit finden im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat statt, und die Teilzeitmaßnahme schließt innerhalb von 48 Monaten ab. Maßnahmen auf der ersten möglichen Fortbildungsstufe müssen innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden.
Weitere Informationen: Dies ist eine Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bestehend aus Zuschuss und Darlehen. Ein Teil- bzw. Vollerlass des Maßnahmedarlehens ist möglich. Die Förderung ist Einkommens- und vermögensabhängig, wenn sie als Vollzuschuss für einen Unterhaltsbeitrag gewährt wird.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu 75% gefördert werden. Die Förderung umfasst die
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis maximal 15.000 Euro sowie ggf. die Kosten des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro.
Hinweis: Die Studiengebühren oder optionale Meisterteile des Trialen Studiums sind nicht förderfähig. Ihre Fragen hierzu beantwortet Ihnen unsere Ansprechpartnerin Frau Afzali sehr gerne.
Was wird gefördert?
Gefördert werden förderfähige, anspruchsvolle – und in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener Qualifikationen (z.B. einen Schweißlehrgang im Handwerk)
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsbildung, z.B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/-frau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender Kompetenzen, z.B. Fremsprachen, Softwarekurse oder Qualitätsmanagement
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (etwa Maschinenbau oder Betriebswirtschaft)
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Grundvoraussetzung: Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
Altersgrenze und Anrechnungszeiten: Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen: Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder
- Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen oder
- Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Wie kann die Förderung in Anspruch genommen werden?
Über die Handwerkskammer Hannover. Ihre Ansprechpartnerin für die Begabtenförderung ist Frau Noormann.
Laufzeit:
Förderzeitraum: Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben: Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und können gefördert werden. Es gilt also: erst die Aufnahme, dann die Förderung. Vor der Aufnahme begonnene Weiterbildungen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Aufnahme in das Programm vor Beginn der entsprechenden Weiterbildung bei der zuständigen Stelle vorliegt. Die genauen Bedingungen regelt die Ziffer 3.1.2 in den Richtlinien des Bundesbildungsministeriums (jetzt Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, BMFTR)
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Weitere Informationen:
Finanzielle Förderung
Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 9.135 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Diese Kosten werden übernommen
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmekosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Hinweis: Das Triale Studium ist nicht förderfähig, da es vor den Weiterbildungen begonnen wird. Lediglich optionale Meisterteile des Studiums bzw. der Betriebswirt sind förderfähig.
Schauen Sie auch hier vorbei oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerinnen Frau Noormann und Frau Afzali.
Was wird gefördert?
Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte in Europa.
Wer kann es in Anspruch nehmen?
Auszubildende und junge Fachkräfte
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über die Handwerkskammer Hannover. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Prietz.
Laufzeit: 3 Wochen bis 12 Monate
Was wird gefördert?
Ausbildung Weltweit fördert Auslandspraktika auf der ganzen Welt.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Auszubildende
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt über die Handwerkskammer Hannover. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Prietz.
Laufzeit: 3 Wochen bis 12 Monate
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Langzeitpraktikum mit einer Dauer von 4 bis 12 Monaten für junge Menschen, die auf dem ersten Ausbildungsmarkt keinen Ausbildungsplatz erhalten haben.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Betrieb erhalten einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Praktikanten erhalten 272€ „Gehalt“, wobei es den Betrieben frei steht, mehr zu zahlen.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
über die Ansprechperson des/der Praktikanten/in der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Laufzeit: 4 bis 12 Monate
Weitere Informationen erhalten Sie hier und hier. Ihr Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Hannover ist Herr Gawron.
Kontakt zum Thema Weiterbildung:
Marketing und Vertrieb
Tel. +49 511 34859 799
Fax +49 511 34859 280