FAQ Meistervorbereitung
Woraus besteht die Meisterausbildung?
Es gibt insgesamt vier Teile:
- Teil I: Fachpraxis
- Teil II: Fachtheorie
- Teil III Wirtschaft und Recht (Gepr. Fachmann f. kaufm. Betriebsführung nach HwO)
- Teil IV „Ausbildereignungsprüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung, welche anerkannt wird als Teil IV der Meisterprüfung“
In jedem Teil müssen Sie erfolgreich eine Prüfung ablegen.
Gibt es am Ende der Meistervorbereitungslehrgänge eine Gesamtmeisterprüfung?
Nein, nach jedem Meistervorbereitungslehrgang findet direkt im Anschluss die Prüfung für den jeweiligen Teil der Meisterausbildung statt.
Muss ich alle vier Meisterprüfungsteile bei einer Handwerkskammer ablegen?
Nein, Sie können die Lehrgänge bei unterschiedlichen Bildungsanbietern besuchen und die Prüfung bei jeder Handwerkskammer in Deutschland ablegen, wenn Sie sich vorher bei der zuständigen Prüfungsstelle angemeldet haben.
Wie lange dauert die Meisterausbildung?
Wenn Sie alle Lehrgänge bei uns besuchen, dauert die Meisterausbildung in Vollzeit ca. ein Jahr, in Teilzeit in Abhängigkeit vom Gewerk ca. drei bis fünf Jahre.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an den Meistervorbereitungslehrgängen teilnehmen zu dürfen?
Sie müssen die Gesellenprüfung in Ihrem Handwerk erfolgreich abgelegt haben. Eine bestimmte Anzahl von Gesellenjahren müssen Sie nicht mehr vorweisen.
Kann ich bestimmte Vorkenntnisse, Weiterbildungen oder Ausbildungen auf einzelne Teile der Meisterprüfung anrechnen lassen?
Diese Frage ist leider nicht allgemein zu beantworten. Bitte nehmen Sie für eine individuelle Beratung Kontakt zu der Meisterprüfungsabteilung auf.
Wie viel kosten die Meistervorbereitungslehrgänge?
Die Kosten für die Lehrgänge unterscheiden sich je nach Gewerk und sind u.a. abhängig von der Dauer, dem Unterrichtsumfang und dem eingesetzten Material. Die genauen Kosten können Sie auf unserer Internetseite bei der Kursbuchung entnehmen. Neben den Lehrgangskosten kommen Prüfungsgebühren und die Kosten für Lernmittel auf Sie zu.
Wie viel kosten die Prüfungen?
Über die genaueren oder ggf. weiteren Kosten können Sie sich bei den Kolleginnen aus der Meisterprüfungsabteilung informieren.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Ja! Wenn Sie als Privatperson selbst für die Lehrgangskosten der Meisterkurse aufkommen, können Sie Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wird die Meisterausbildung in Vollzeit und Teilzeit (berufsbegleitend) angeboten?
Wir bieten einige Lehrgänge in Voll- und Teilzeit an, andere nur in Vollzeit oder nur in Teilzeit. Informationen hierzu finden Sie in der Kursbuchung auf unserer Homepage unter www.hwk-hannover.de/meisterdeinezukunft
Kann ich die Meistervorbereitungslehrgänge in Voll- und Teilzeit mischen?
Ja, Sie können Ihre Meistervorbereitungslehrgänge ganz individuell buchen. Da wir viele verschiedene Termine zu den Meistervorbereitungslehrgängen anbieten, sind Sie sehr flexibel. Es ist durchaus möglich den Teil III in Teilzeit und den Teil I+II in Vollzeit zu besuchen. Andere Kombinationen sind auch möglich.
Kann ich die Meisterprüfung ablegen ohne vorher einen Lehrgang zu besuchen?
Ja, Sie können die Prüfung auch ablegen, ohne einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Wir empfehlen Ihnen aber, einen Lehrgang zu besuchen um sich gezielt auf die Inhalte und Themen der Prüfungen vorzubereiten.
Wie melde ich mich für einen Lehrgang an?
Sie können sich online für die Lehrgänge anmelden. Eine telefonische Anmeldung oder eine schriftliche Anmeldung ohne Anmeldeformular ist leider nicht möglich.
Gibt es eine Anmeldefrist für die Lehrgänge?
Nein, es gibt keine Anmeldefrist. Es kann aber durchaus vorkommen, dass Lehrgänge aufgrund der großen Nachfrage bereits mehrere Monate im Voraus bereits ausgebucht sind. Dann ist eine Anmeldung leider nicht mehr möglich.
Kann ich mir einen Platz in den Lehrgängen reservieren?
Nein, eine Platzreservierung ist leider nicht möglich.
Kann ich kündigen, nachdem ich mich für einen Lehrgang angemeldet habe?
Ja. Die genauen Rücktritts- und Kündigungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen.
Wie kann ich kündigen?
Eine Kündigung muss immer schriftlich bei uns eingehen (per E-Mail oder Post). Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist leider nicht möglich.
Ist die Anmeldung für die Meistervorbereitungslehrgänge gleichzeitig die Anmeldung zur Meisterprüfung?
Nein, nachdem Sie sich für die Lehrgänge angemeldet haben, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung bei der zuständigen Prüfungsstelle einreichen.
Zusammen mit dem Antrag reichen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Gesellenbriefes bzw. Gesellenprüfungszeugnisses und eine einfach Kopie von Ihrem Personalausweis bzw. Geburtsurkunde ein. Wenn Sie bereits Teile der Meisterprüfung abgelegt haben, reichen Sie zur Befreiung ebenfalls eine beglaubigte Kopie Ihrer Zeugnisse ein.
Gibt es die Möglichkeit für einen Schnuppertag den Unterricht zu besuchen?
Nein, dies ist leider aus Rücksicht auf die anwesenden Teilnehmer nicht möglich. Bei den halbjährlich stattfinden Informationsabenden zu den Meistervorbereitungslehrgängen haben Sie aber die Möglichkeit das Gelände, die Fachbereichsleiter und Ihre Ansprechpartner aus dem Kundencenter kennen zu lernen.
Ist es erlaubt Haustiere oder Kinder mit in den Unterricht zu nehmen?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nicht nur Sie, sondern auch die anderen Teilnehmer und unsere Dozenten vom Unterricht ablenkt.
Maurer- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Maler, Feinwerkmechaniker/Metallbauer
Sachbearbeiterin im Kundencenter "Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / Stufenausbildung"
Tel. +49 511 34859 236
Fax +49 511 34859 280
Elektrotechniker, Installateure und Heizungsbauer, Tischler
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Fax +49 511 34859 280
Kfz, Fahrzeuglackierer
Sachbearbeiterin / Kundenberaterin im Kundencenter Erwachsenenbildung
Tel. +49 511 34859 794
Fax +49 511 34859 280
Eine kleine Übersicht zu den Prüfungskosten gibt es hier: