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Mit bestimmten Förderprogrammen können Sie die Digitalisierung in Ihrem Handwerksbetrieb vorantreiben.

BarrierefreiheitsstärkungsgesetzBarrierefreie Website: Wichtig für Unternehmen

Hannover.- (see) Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben: Viele Unternehmen müssen ihre Websites so anpassen, dass auch Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen können.

Wichtig für Handwerker

Die Regelung greift für elektronische Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern wie Online-Shops erst ab einer Mindestgröße von zehn Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro. Wer darüber liegt und elektronische Dienstleistungen wie beispielsweise Online-Shops für Verbraucher anbietet, muss seine Website barrierefrei machen.

 „Wer unsicher ist, ob er von diesem Gesetz betroffen ist, sollte das im ersten Schritt prüfen. Wenn ja, sollte man aktiv werden, bevor es zu rechtlichen Konsequenzen kommt“, sagt Uwe Brehl, Digitalisierungsberater der Handwerkskammer Hannover. „Es gibt Schnelltests, mit denen man einen ersten Hinweis bekommt, im Einzelfall helfe ich aber auch gerne bei der Prüfung.“

Wer feststellt, dass er seine Website barrierefrei machen muss, der kann seine Seite mit Hilfe eines kostenfreien Barrierefreiheits-Checks überprüfen lassen, wie barrierefrei sie schon ist. „Zusätzlich wirft der Check bereits konkrete Handlungsempfehlungen aus, was zu tun ist. Mit Hilfe von KI kann man auf diese Weise bereits vieles verbessern, damit man die rechtlichen Anforderungen erfüllt“, so Brehl.

Barrierefreie Websites sind für alle Betriebe von Vorteil

Wenn man nicht verpflichtet ist, seine Website barrierefrei zu machen, spricht einiges dafür es trotzdem zu tun. Als Unternehmen zeigt man, dass man Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Außerdem erschließt man sich mit dieser Dienstleistung einen neuen Kundenkreis, den man ansonsten nicht erreicht. Und auch bei den bisherigen Kunden kommt eine benutzerfreundliche Website – sei es bei der Navigation oder den Inhalten – gut an.

„Außerdem werden barrierefreie Website von Suchmaschinen höher gelistet, da sie leichter zu crawlen und zu verstehen sind. So ist man nicht nur online rechtssicher unterwegs, sondern kann auch bei seinen Kunden damit punkten“, ist Uwe Brehl überzeugt. (10.07.2025)



Was sind Barrierefreie Websites?

Barrierefreie Websites sind Internetseiten, die so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Sie weisen eine simple Navigation auf, ihre Beiträge sind in einfacher, verständlicher Sprache verfasst und erleichtern alternative Zugriffswege für alle verschiedenen Bedürfnisse. Sprich: Technik, Layout und Inhalt der Websites sind hürdenlos aufeinander abgestimmt und ermöglichen auch Menschen mit einer Beeinträchtigung den Onlinezugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen. 

Kontakt:

Uwe Brehl

Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) - Digitalisierung

Tel. +49 511 34859 525

Fax +49 511 34859 432

brehl--at--hwk-hannover.de

Kostenloser BFSG-Check:
Prüfen Sie Ihre Website, wie barrierefrei sie ist

Die ausführlichsten Informationen zu barrierefreien Webseiten erhält man bei der Aktion Mensch.

Barrierefreie Websites: Grundlagen, Tipps und Umsetzung | Aktion Mensch

Bitte beachten Sie:
Automatisierte Tools können viele, aber nicht alle Barrieren erkennen. Für eine vollständige Prüfung sind zusätzlich manuelle Tests und die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen ratsam.

Checkliste der Aktion Mensch: Wie barrierefrei ist meine Website?