Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr hat mit der "Qualifizierungsprüfung Energieberatung" ein Verfahren eingeführt, dass Quereinsteigenden erlaubt, im Rahmen von bestimmten Förderprogrammen Energieberatungsdienstleistungen durchzuführen.Als Quereinsteiger/in zum/zur Energieberater/in
Viele Fach- und Führungskräfte aus dem Immobilien-, Bau- und Anlagentechnikbereich, die sich eigenständig ein großes Fachwissen in ihrem Bereich angeeignet haben, dürfen sich nicht zum/zur „Gebäudeenergieberater/in“ weiterbilden. Der Grund: Sie verfügen nicht über einen entsprechenden Ausbildungsabschluss, um die Zulassung zur Prüfung zu erhalten. Doch damit soll nun Schluss sein.
Chance für Quereinsteiger/innen
Denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (Bafa) hat das neue Verfahren „Qualifizierungsprüfung Energieberatung (QPEB)“ ins Leben gerufen. Damit auch Quereinsteiger/innen, im Rahmen von bestimmten Förderprogrammen, die Energieberatung übernehmen können.
Um diese Qualifizierung zu erhalten, muss eine Prüfung abgelegt werden. Darauf vorbereitet werden alle Interessierten mit dem Lehrgang „Gebäudeenergieberater/in (HWK)“, der von der Handwerkskammer Hannover angeboten wird. In Hinblick auf die Lehrgangsinhalte gibt es keine Unterschiede zwischen den Prüfungsverfahren „Qualifizierungsprüfung Energieberatung (QPEB)“ und „Gebäudeenergieberater/in (HWK)“.
Online-Einheiten zur Vorbereitung
Zur Vorbereitung auf die fachtheoretischen Prüfungen bietet die Handwerkskammer den Teilnehmenden an der QPEB-Prüfung zusätzliche Online-Einheiten an. Darin bereiten sie sich ausschließlich auf die Bearbeitung der standardisierten Prüfungsfragen des QPEB-Konzepts vor.
Der fachpraktische Prüfungsteil besteht bei dem QPEB-Konzept darin, ein frei gewähltes Objekt zu einem Effizienzhaus zu entwickeln und dies entweder in einen Vor-Ort-Beratungsbericht oder einen individuellen Sanierungsfahrplan zu beschreiben, der den inhaltlichen Vorgaben der aktuellen Förderprogramme entspricht.
Persönliches Gespräch im Vorfeld
Das Bafa hat die Entscheidung im Einzelfall über die Zulassung zur Prüfung nach Prüfkonzept „Qualifizierungsprüfung Energieberatung“ in die Verantwortung des Weiterbildungsträgers gegeben. Aus diesem Grund führt die Handwerkskammer mit allen Interessierten im Vorfeld ein ausführliches Gespräch. So soll einerseits die vorhandene Erfahrung dokumentiert und andererseits abgeklärt werden, ob die individuellen Wünsche und Planungen zu den Festlegungen der Förderprogramme etc. passen.
Wer jetzt die „Qualifizierungsprüfung Energieberatung (QPEB)“ angehen will, kann sich mit einer formlosen E-Mail an energieberater@hwk-hannover.de wenden. Darin sollten der Lebenslauf und das Zeugnis über den letzten Berufsabschluss enthalten sein. Im Anschluss wird ein Gesprächstermin vereinbart und abgeklärt, welche weiteren Unterlagen benötigt werden bzw. was der/die Interessent/in für die Anmeldung zum Lehrgang und zur Prüfung machen muss. (15.06.2022)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an energieberater@hwk-hannover.de