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BeitragAktuelle Informationen zu Beitragsbescheiden

Hannover.- (nls) Im Frühherbst 2024 war es turnusgemäß angezeigt, unter Zuhilfenahme des Dienstleistungsangebots der Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen GmbH in Dortmund (kurz: AKG), systematisch zu überprüfen, ob im Veranlagungszeitraum 2020 bis 2024 gegenüber Mitgliedsbetrieben auch Zusatzbeiträge entsprechend des gesetzlich und durch Satzungen festgesetzten rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und erlassen worden sind. Für den infrage stehenden Veranlagungszeitraum waren zu Beginn jeden Jahres bereits Gebührenbescheide über den Grundbeitrag erlassen worden.



(Zwischen-) Ergebnis

Die Überprüfung hat in einem ersten Schritt ergeben, dass nach aktuellem Kenntnisstand wohl bei einer nicht unerheblichen Anzahl an Betrieben in der Kategorie Einzelunternehmen eine ordnungsgemäße Abrechnung des Zusatzbeitrages pro Mitgliedsbetrieb für den Veranlagungszeitraum der Jahre 2020 bis 2024 nicht stattgefunden hat.

Infolgedessen kommt es ab November/Dezember 2024 zum Erlass der entsprechenden Bescheide. Mit diesem werden betriebsbezogen die Zusatzbeiträge auf Basis der festsetzungsrelevanten Kriterien (Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbetrieb) berechnet und festgesetzt. Basis hierfür sind die der AKG über die Finanzverwaltung den jeweils konkreten Betrieb betreffenden Informationen (jeweils konkret festgestellter Prüfungsabschluss pro Betrieb).

Die betroffenen Betriebe in der Kategorie Einzelunternehmen wurden durch ein automatisiert aus dem System erzeugtes Schreiben (siehe Anlage rechts zum Download) mit Datum vom 12./13.11.2024 informiert.

Hervorzuheben ist, dass selbstverständlich aktuellere Steuerdaten als die der Abrechnung zugrunde gelegten eingereicht werden können. Sobald der Steuerbescheid in Kopie eingereicht ist, wird der Zusatzbeitrag überprüft, wo erforderlich neu berechnet und der Bescheid insoweit abgeändert.



Hintergrund-Informationen für die verzögerte Berechnung und Bescheiderlass

Aufgrund der großen Datenmengen aller im Handwerk selbstständigen Betrieben, der Existenz von Mischbetrieben, der Komplexität des Steuerrechts, Rechtsweg der Finanzgerichtsbarkeit sowie Datenübermittlungsfehlern kommt es zum Teil dazu, dass Betriebsergebnisse gar nicht bzw. nur verspätet weitergegeben werden oder bei Unklarheiten zur Steuernummer nicht zugeordnet werden können. Daher kommt es zu zum Teil erheblichen Verzögerungen im Gesamt-Prozess, wie sich aktuell auch in Bezug auf die Berechnung und Festsetzung der Zusatzbeiträge für Betriebe im Kammerbezirk der Handwerkskammer Hannover zeigt.



Hintergrund-Information zur AKG

Die AKG ist ein Gemeinschaftsunternehmen von 127 Kammern in Deutschland. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für Handwerkskammern sowie für Industrie- und Handelskammern zur Übermittlung von Bemessungsgrundlagen zwischen den Finanzbehörden der Länder und den Kammern zum Zweck der Beitragsveranlagung.

Das Verfahren der Datenübermittlung ist in einer Rahmenvereinbarung zwischen den Finanzbehörden und den Kammern geregelt. Rechtliche Grundlagen für die Leistungserbringung bilden die gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung, des IHK-Gesetzes und der Handwerksordnung. (18.11.2024)