AdobeStock_335558878, Fahrzeug, PKW, Auto, Fuhrpark, Ladesäule, Elektroauto, Elektrofahrzeug, Strom, aufladen, Akku, batterie,
Adobe Stock - navee

Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert. Anträge können ab dem 16. August gestellt werden.Neue Förderung für klimafreundliche Nutzfahrzeuge

Hannover/Berlin.- Nachdem die EU grünes Licht gegeben hat, können Batterie-, Brennstoffzellen- und hybridelektrische Fahrzeuge mit der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa fünf Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit.

Die neue Richtlinie fördert:

  • neue und junge gebrauchte sowie auf alternative Antriebe umgerüstete Nutzfahrzeuge in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  • die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur mit max. 80 Prozent und
  • Machbarkeitsstudien mit bis zu 50 Prozent.

Die Antragsstellung ist zwischen dem 16. August und 27. September 2021 über das eService-Portal des Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möglich. Falls in diesem Zeitraum mehr Anträge eingereicht werden, als Finanzmittel zur Verfügung stehen, wird eine vorher ermittelte CO2-Einsparungsquote zur Hilfe genommen. Wie diese berechnet wird und welche weiteren Vorgaben gelten, finden Sie im Förderaufrauf.

 Wie kann ich zu Hause laden?

Die Förderung von privaten Ladestationen wurde um weitere 300 Mio. Euro aufgestockt. Wie die pauschale 900-Euro-Förderung erfolgt, finden Sie auf der Website der KfW-Bank.

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragsstellung und Ermittlung der CO2-Einsparungsquote benötigen, wir helfen Ihnen gerne. (12.08.2021)

Ansprechpartner:

Gunter Stegemann

Energieberater

Tel. +49 511 34859 485

Fax +49 511 34859 432

stegemann--at--hwk-hannover.de

 Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf finden Sie hier

 Die Antragsstellung ist zwischen dem 16. August und 27. September 2021 über das eService-Portal des Bundesamt für Güterverkehr (BAG) möglich.