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Betriebe sollen mehr Geld erhalten

Berlin/Hannover.- Die Bundesregierung hat sich nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft auf Verbesserungen der Überbrückungshilfe III geeinigt. Konkret wurde die maximale monatliche Fördersumme auf bis zu 1,5 Millionen Euro erhöht. Auch werden die Abschlagszahlungen von bisher 50.000 auf bis zu 100.000 Euro pro Monat ausgeweitet.

Wie bisher hängt die Förderhöhe vom Umsatzeinbruch ab

Wie aus den jüngsten Beschlüssen hervorgeht, sollen Unternehmen schon dann Überbrückungshilfe III für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 beantragen können, wenn sie im jeweiligen Fördermonat ein Umsatzminus von wenigstens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat nachweisen können. Bisher mussten Unternehmen Umsatzeinbußen in mehreren aneinanderhängenden Monaten beziehungsweise höhere Umsatzeinbrüche nachweisen. Nach wie vor soll aber die Höhe der Förderung von der Höhe der Umsatzverluste abhängen.

Abschlagszahlungen für alle betroffenen Unternehmen

Die monatliche Förderhöhe soll von derzeit 200.000 beziehungsweise 500.000 Euro auf bis zu 1,5 Millionen Euro erhöht werden, sofern dies nach dem EU-Beihilferecht zulässig ist. Darüber hinaus sollen Abschlagszahlungen nicht nur für die von der Schließung betroffenen Unternehmen, sondern für alle Unternehmen bezahlt werden. Erste Abschlagszahlungen sollen noch im Januar erfolgen.

Liste der erstattungsfähigen Fixkosten wird erweitert

Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren sollen künftig als erstattungsfähigen Fixkosten angesehen werden. Auch sollen Investitionen in für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in die Digitalisierung und Modernisierung, wie etwa Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, geltend gemacht werden können. (20.01.2021)

Ansprechpartner:

Dr. Matthias Lankau

Abteilungsleiter ökonomische Unternehmensentwicklung

Tel. +49 511 34859 464

Fax +49 511 34859 432

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