Wasserrecht

Es gibt kaum einen Handwerksbetrieb, in dem nicht in irgendeiner Art und Weise Wasser verwendet wird - beispielsweise bei der Reinigung der Werkstatt, durch Einsatz von Produkten mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen oder indem mit Fremdstoffen belastetes Abwasser produziert wird.

Der Gesetzgeber hat zum Schutz des kostbaren Gutes "Wasser" umfangreiche Regelwerke geschaffen. Auf Bundesebene bestimmt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den rechtlichen Rahmen, hinzu kommt auf Landesebene das Niedersächsische Wassergesetz (NWG). Konkretisiert werden die Anforderungen durch zahlreiche Richtlinien wie beispielsweise die Abwasserverordnung und die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Nicht zuletzt sind auf kommunaler Ebene die Satzungen der Gemeinden zu beachten.

Wir informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen und die daraus resultierenden betrieblichen Anforderungen.

Kontakt:

Dr. Annette Hasler

Betriebsberaterin

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