Wir lösen Differenzen und Probleme auf verschiedenen Wege.
amh
Wir lösen Differenzen und Probleme auf verschiedenen Wege.

Schieds- und Schlichtungsstelle im Handwerk

Die Handwerkskammer Hannover bietet mit der Schieds- und Schlichtungsstelle im Handwerk verschiedene Wege, um Differenzen und Konflikte auch ohne Gerichte lösen zu können.

Die Vermittlungsangebote der Schieds- und Schlichtungsstelle stehen Handwerkerinnen und Handwerker, die Mitglieder der Handwerkskammer Hannover sind, ebenso offen wie Kundinnen und Kunden, die mit der Leistung eines Mitgliedsbetriebs der Handwerkskammer Hannover nicht zufrieden sind.

Ein Verfahren über die Handwerkskammer ist nur dann möglich, soweit der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer ist. Garten- und Landschaftsbauer oder Schlüsseldienste sind in der Regel nicht Mitglied der Handwerkskammer. Örtlich hat die Handwerkskammer Mitgliedsbetriebe aus Stadt und Region Hannover sowie den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Nienburg und Schaumburg.

Die Schieds- und Schlichtungsstelle ist zur Neutralität verpflichtet. Sie erteilt daher keine einseitige Rechtsberatung. Vielmehr strebt sie an, unter Mitwirkung der Beteiligten eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen.

Zur Konfliktlösung bieten wir folgende drei Wege an:



 

Wir vermitteln: das Güteverfahren

Zunächst schildern beide Seiten die Angelegenheit aus ihrer Sicht. Wir prüfen und erklären die Lage und versuchen so, gemeinsam mit den Beteiligten Lösungen für eine gütliche Einigung zu finden. Diese Vermittlung kann schriftlich, telefonisch oder auch in einem persönlichen Gespräch bei der Schieds- und Schlichtungsstelle erfolgen.



 

Ein Sachverständiger entscheidet: das Schiedsgutachten

Dies ist der geeignete Weg, wenn die Klärung handwerklicher Fachfragen im Vordergrund steht. Ein von der Handwerkskammer Hannover öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt im gemeinsamen Auftrag der Beteiligten kostenpflichtig ein Schiedsgutachten, durch das die offenen Fragen verbindlich und abschließend geklärt werden.

 

Ein Rechtsanwalt entscheidet: das Schiedsverfahren

Hier arbeiten wir mit der Rechtsanwaltskammer Celle zusammen. Ein von dort benannter Fachanwalt entscheidet als Schiedsmann nach Anhörung der Beteiligten abschließend und verbindlich über die Angelegenheit. Durch den vollstreckbaren Schiedsspruch wird so endgültig Klarheit in der Sache geschaffen.





Alle drei Angebote zur Konfliktlösung führen in aller Regel schneller und vor allem günstiger zum Ziel als ein Gerichtsverfahren. Die Schieds- und Schlichtungsstelle bietet ihre Leistungen als vom Niedersächsischen Justizministerium offiziell anerkannte Schlichtungsstelle an.

Wichtig:

  • Die Handwerkskammer ist keine Berufsaufsicht im engeren Sinne und hat keine Rechtsgrundlagen für Rügen oder Ähnliches.

  • Fachfragen und fachlich-technische Umstände können nur von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beantwortet werden. Es ist daher nicht möglich, eine handwerkliche Leistung durch die Handwerkskammer im Rahmen des Güteverfahrens überprüfen zu lassen oder die Werkleistung durch Mitarbeitende der Handwerkskammer in Augenschein zu nehmen.


Nachstehend stehen Ihnen folgende Dokumente zum Download zur Verfügung:

Haben Sie Fragen oder suchen Sie weitere Informationen? Dann melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns. 

Ihr Ansprechpartner der Schieds- und Schlichtungsstelle: