Prüfungszeiträume

 Die Handwerkskammer Hannover hat die maßgebenden Zeiträume zur Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen festgelegt.

Die Sommerprüfung findet im Zeitraum zwischen Mai  bis einschließlich August statt, die Winterprüfung zwischen November bis einschließlich Februar. Somit sind für die Sommerprüfung alle diejenigen Auszubildenden anmeldeberechtigt, deren Ausbildungszeit bis zum 31. Oktober des Jahres abgeschlossen ist. Für die Winterprüfung sind alle diejenigen Auszubildenden anmeldeberechtigt, deren Ausbildungszeit bis zum 30. April des Jahres abgeschlossen ist.  

Die einzelnen Prüfungstage werden durch die zuständige Körperschaft (Handwerkskammer bzw. ermächtigte Innung) festgesetzt.

Die Anträge auf Prüfungszulassung können für die Sommerprüfung bis zum 30. April bzw. für die Winterprüfung bis zum 31. Oktober eingereicht werden. Abweichende Zulassungsfristen sind, soweit organisatorische Bedingungen dies erfordern und zulassen, möglich.

Kontakt:

Dr. Carl-Michael Vogt

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Tel. +49 511 34859 426

Fax +49 511 34859 432

vogt--at--hwk-hannover.de