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Franz Fender

Neue Ausbildungsverordnung für handwerkliche Elektroberufe

Hannover.- (jh) Zum 1. August 2021 tritt eine neue Ausbildungsverordnung für die handwerklichen Elektroberufe in Kraft und löst die bisherige Ausbildungsverordnung von 2004 ab. Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung zum 1. August 2021 oder später beginnen, müssen nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet werden.

Der Beruf Elektroniker/in wird künftig in diesen beiden Fachrichtungen ausgebildet:

  • Energie- und Gebäudetechnik oder
  • Automatisierungs- und Systemtechnik

Zusätzlich gehören zu den handwerklichen Elektroberufen folgende Monoberufe, die ebenfalls überarbeitet und neu geordnet wurden:

  • Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration (neu geschaffen)
  • Informationselektroniker/in
  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik

Die bei uns bereits eingegangenen Berufsausbildungsverträge mit Beginn der Ausbildung ab dem 1. August 2021 müssen eventuell angepasst werden. Neue Ausbildungsverträge schließen Sie bitte nach der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen ab.

Unser Lehrvertrag online wird in den nächsten Tagen auf die neue Ausbildungsverordnung angepasst. Wir informieren Sie per Mail, sobald dort die Änderungen eingepflegt sind. Bei Rückfragen sind wir für Sie da. Sprechen Sie uns gerne an. (26.04.2021)



 Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH.

Ansprechpartner: