Handwerk
Pexels

Überbrückungshilfe III Plus - verlängert bis zum 31.12.2021Jetzt beantragen:

Von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe können ab sofort Anträge auf die
bis zum 31.12.2021 verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. 

Was müssen Sie beachten?

Voraussetzung sind durch die Corona-Pandemie bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der jeweilige Vorjahresmonat.

Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte – zum Beispiel durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer.

Die prüfenden Dritten reichen die Anträge für die Betriebe hier auf dieser Plattform ein.

Restart-Prämie ausgelaufen

Die sogenannte Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der wir gezielt den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern wollten, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

Neustarthilfe Plus für Soloselbständige

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder – für den Handwerkskammerbezirk Hannover dementsprechend das Land Niedersachsen.